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Elterngeld 2015 – Mehr Eltergeld erhalten

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, gelten neue Eltern­geld-Regeln. Damit können Eltern die staatliche Unterstüt­zung unterm Strich erhöhen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes schnell wieder arbeiten gehen. Zusätzlich Geld gibt es für Paare, die für vier Monate gemein­sam als Tandem Teil­zeit arbeiten. Die Experten zeigen, für welche Eltern sich das Eltern­geld Plus wirk­lich lohnt, wo Fallen lauern und was beim Antrag auf Eltern­zeit zu beachten ist.

Basis­eltern­geld und Eltern­geld Plus

Bei einer Geburt ab dem 1. Juli 2015 haben ­Eltern die Wahl zwischen zwei Arten des ­Eltern­geldes. Es gibt das Basis­eltern­geld und das Eltern­geld Plus. Das Basis­eltern­geld entspricht dem bisherigen Eltern­geld und beträgt meist 65 Prozent des Durch­schnitts­netto­einkommens vor der Geburt. Es gibt mindestens 300 Euro, maximal 1 800 Euro. Ein Eltern­teil kann bis zu zwölf Monate Basis­eltern­geld beziehen. Über­nimmt auch der Partner für wenigs­tens zwei Lebens­monate des Kindes die Betreuung, kommen zwei Monate dazu (Part­nermonate). Ganz neu ist das Eltern­geld Plus. Eltern können jeden der ihnen zustehenden Monate Basis­eltern­geld in zwei Monate Eltern­geld Plus umwandeln. Da ­einem Paar bis zu 14 Monate Basis­eltern­geld zustehen, kann es daraus bis zu 28 Monate Eltern­geld Plus machen.

Mehr staatliche Unterstüt­zung mit dem Eltern­geld Plus

Für Eltern, die nach der Geburt nicht arbeiten und das Eltern­geld Plus wählen, bedeutet diese Variante nur eine zeitliche Stre­ckung ihrer Bezüge. Sie bekommen für die doppelte Zeit monatlich halbes Basis­eltern­geld ausgezahlt. Anders bei Eltern, die Teil­zeit arbeiten: Sie erhalten mit dem Eltern­geld Plus unterm Strich mehr Unterstüt­zung als mit dem Basis­eltern­geld, weil anders gerechnet wird. Grund­regel: Für Eltern, die in der Eltern­zeit arbeiten, ist das Eltern­geld Plus immer die lohnendere Variante. Sogar eine Verdoppelung der Unterstüt­zung ist möglich, wie unser Special anhand eines Modell­falls zeigt.

Vier Monate Part­nerschafts­bonus

© photo-oasis/Shutterstock.com
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Ganz neu ist auch der „Part­nerschafts­bonus“: Paare, die sich in vier aufeinander­folgenden Lebens­monaten ihres Kindes die Baby­betreuung teilen und Teil­zeit arbeiten, erhalten zusätzlich vier Monate Eltern­geld Plus. Diesen Bonus bekommt aber nur, wer in den vier Lebens­monaten des Kindes nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Dieser Zeitkorridor ist streng einzuhalten. Arbeitet nur ein Partner zu viel oder zu wenig, müssen beide den an sie ausgezahlten Bonus zurück­zahlen. Ebenfalls neu: Eltern können zwei von ihren drei Jahren Eltern­zeit auf die Phase nach dem dritten Geburts­tag des Kindes verschieben.

Eltern­geld­stellen beraten

Mütter und Väter müssen im Antrag auf Eltern­geld angeben, wie lange sie Basis­eltern­geld und Eltern­geld Plus beziehen möchten. Die Eltern­geld­stellen beraten bei Fragen zum Antrag. Weil dabei so vieles zu beachten ist, ist eine gute Absprache zwischen den Part­nern und voraus­schauende Planung wichtig. Tröstlich immerhin: Den kurz nach der Geburt gestellten Antrag und die Wahl von Basis­eltern­geld und Eltern­geld Plus können Eltern später noch für kommende Monate bei ihrer Eltern­geld­stelle ändern. Nur rück­wirkende Änderungen für bereits ausgezahlte Eltern­geld-Monate sind in der Regel nicht mehr möglich.

Zum Elterngeldrechner

Quelle: Test.de

ist Baujahr 1983 und der Papa von Lex (2012), Lenny (2019) und Lana (2024). Kommt aus Kaiserslautern, wohnt mittlerweile (nach einer Zeit in Bayern) wieder im schönen Lautertal. Arbeitet als IT Leiter und genießt jede Minute die er mit seinen Kindern verbringen kann. Entspannt am besten bei einem guten Film auf der Couch, beim Fußball im TV oder im Stadion.

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