Elterngeld 2015 – Mehr Eltergeld erhalten
Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, gelten neue Elterngeld-Regeln. Damit können Eltern die staatliche Unterstützung unterm Strich erhöhen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes schnell wieder arbeiten gehen. Zusätzlich Geld gibt es für Paare, die für vier Monate gemeinsam als Tandem Teilzeit arbeiten. Die Experten zeigen, für welche Eltern sich das Elterngeld Plus wirklich lohnt, wo Fallen lauern und was beim Antrag auf Elternzeit zu beachten ist.
Basiselterngeld und Elterngeld Plus
Bei einer Geburt ab dem 1. Juli 2015 haben Eltern die Wahl zwischen zwei Arten des Elterngeldes. Es gibt das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Das Basiselterngeld entspricht dem bisherigen Elterngeld und beträgt meist 65 Prozent des Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt. Es gibt mindestens 300 Euro, maximal 1 800 Euro. Ein Elternteil kann bis zu zwölf Monate Basiselterngeld beziehen. Übernimmt auch der Partner für wenigstens zwei Lebensmonate des Kindes die Betreuung, kommen zwei Monate dazu (Partnermonate). Ganz neu ist das Elterngeld Plus. Eltern können jeden der ihnen zustehenden Monate Basiselterngeld in zwei Monate Elterngeld Plus umwandeln. Da einem Paar bis zu 14 Monate Basiselterngeld zustehen, kann es daraus bis zu 28 Monate Elterngeld Plus machen.
Mehr staatliche Unterstützung mit dem Elterngeld Plus
Für Eltern, die nach der Geburt nicht arbeiten und das Elterngeld Plus wählen, bedeutet diese Variante nur eine zeitliche Streckung ihrer Bezüge. Sie bekommen für die doppelte Zeit monatlich halbes Basiselterngeld ausgezahlt. Anders bei Eltern, die Teilzeit arbeiten: Sie erhalten mit dem Elterngeld Plus unterm Strich mehr Unterstützung als mit dem Basiselterngeld, weil anders gerechnet wird. Grundregel: Für Eltern, die in der Elternzeit arbeiten, ist das Elterngeld Plus immer die lohnendere Variante. Sogar eine Verdoppelung der Unterstützung ist möglich, wie unser Special anhand eines Modellfalls zeigt.
Vier Monate Partnerschaftsbonus
Ganz neu ist auch der „Partnerschaftsbonus“: Paare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten ihres Kindes die Babybetreuung teilen und Teilzeit arbeiten, erhalten zusätzlich vier Monate Elterngeld Plus. Diesen Bonus bekommt aber nur, wer in den vier Lebensmonaten des Kindes nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet. Dieser Zeitkorridor ist streng einzuhalten. Arbeitet nur ein Partner zu viel oder zu wenig, müssen beide den an sie ausgezahlten Bonus zurückzahlen. Ebenfalls neu: Eltern können zwei von ihren drei Jahren Elternzeit auf die Phase nach dem dritten Geburtstag des Kindes verschieben.
Elterngeldstellen beraten
Mütter und Väter müssen im Antrag auf Elterngeld angeben, wie lange sie Basiselterngeld und Elterngeld Plus beziehen möchten. Die Elterngeldstellen beraten bei Fragen zum Antrag. Weil dabei so vieles zu beachten ist, ist eine gute Absprache zwischen den Partnern und vorausschauende Planung wichtig. Tröstlich immerhin: Den kurz nach der Geburt gestellten Antrag und die Wahl von Basiselterngeld und Elterngeld Plus können Eltern später noch für kommende Monate bei ihrer Elterngeldstelle ändern. Nur rückwirkende Änderungen für bereits ausgezahlte Elterngeld-Monate sind in der Regel nicht mehr möglich.
Quelle: Test.de